Abschreibung von Photovoltaikanlagen im Jahr 2025: Neue Möglichkeiten nutzen

Abschreibung von Photovoltaikanlagen im Jahr 2025: Neue Möglichkeiten nutzen

Die Energiekrise hat den Markt für Photovoltaikanlagen in Deutschland weiter befeuert. Viele Hausbesitzer und Unternehmen überlegen, in eine eigene Solarstromversorgung zu investieren. Dabei spielt auch immer die steuerliche Abschreibung für Photovoltaik eine wichtige Rolle. Denn mit ihr lassen sich die hohen Anschaffungskosten einer PV-Anlage vom Finanzamt anerkennen und die persönliche Steuerlast reduzieren.

Die Energiekrise hat den Markt für Photovoltaikanlagen in Deutschland weiter befeuert. Viele Hausbesitzer und Unternehmen überlegen, in eine eigene Solarstromversorgung zu investieren. Dabei spielt auch immer die steuerliche Abschreibung für Photovoltaik eine wichtige Rolle. Denn mit ihr lassen sich die hohen Anschaffungskosten einer PV-Anlage vom Finanzamt anerkennen und die persönliche Steuerlast reduzieren.

Welche Möglichkeiten der Abschreibung es aktuell für Solaranlagen gibt und wie sie am besten genutzt werden, erfahren Sie in diesem Artikel. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Optionen und erklären die jeweiligen Voraussetzungen. Außerdem gehen wir auf die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht für Photovoltaikanlagen ein, die seit 2023 gelten.

Lineare Abschreibung bleibt erste Wahl

Die einfachste und am weitesten verbreitete Methode ist nach wie vor die lineare Abschreibung. Bei ihr wird von einer technischen Nutzungsdauer der PV-Anlage von 20 Jahren ausgegangen. Entsprechend beträgt die jährliche Quote der Abschreibung 5 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten.

Beispiel:

Eine 10kWp-Solaranlage hat 15.000 Euro gekostet. Mit linearer Abschreibung können jedes Jahr 750 Euro (= 5% von 15.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden.

Ein Vorteil dieser Variante ist, dass sie unkompliziert ist und sowohl für Privatleute als auch Unternehmen gilt. Sie läuft automatisch ab Installation der Anlage. Einzige Bedingung ist, dass die PV-Anlage überwiegend betrieblich und nicht privat genutzt wird.

Sonderabschreibung bleibt auf 5 Jahre begrenzt

Alternativ kann von Unternehmen weiterhin die Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. Hier werden innerhalb von 5 Jahren 20 Prozent der Anschaffungskosten der Solaranlage abgeschrieben.

Diese 20 Prozent können auf die einzelnen Jahre aufgeteilt werden, wie es für das betreffende Unternehmen von steuerlicher Sicht her am günstigsten ist. So lässt sich die Abschreibung gezielt in Jahren mit hohem Gewinn nutzen.

Allerdings bleibt auch 2025 die auf 5 Jahre begrenzte Laufzeit der Sonderabschreibung bestehen. Sie ist auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt.

Investitionsabzugsbetrag noch bis Ende 2024

Bis Ende 2024 können Unternehmen außerdem noch den Investitionsabzugsbetrag für den Kauf geplanter Photovoltaikanlagen in Anspruch nehmen.

Dabei können 50 Prozent der Anschaffungskosten der Solaranlage bereits im Jahr der Planung von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage innerhalb der folgenden 3 Jahre dann auch tatsächlich in Betrieb genommen wird.

Diese Methode bietet Unternehmen die Möglichkeit, Investitionskosten vorab steuerlich wirksam zu machen. Allerdings läuft die Regelung zum Investitionsabzugsbetrag mit Ablauf des Jahres 2024 endgültig aus.

Keine abschreibungsfähigen Kosten unter 30 kWp

Seit 2023 gilt außerdem, dass der Erwerb und Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp für Privatpersonen von der Einkommensteuer befreit ist.

Allerdings bedeutet diese Regelung auch, dass Anlagen in dieser Größenordnung seitdem nicht mehr über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden können. Denn Kosten, die steuerfrei anfallen, können logischerweise auch nicht mehr als Abschreibungsposten geltend gemacht werden.

Für größere Anlagen ab 30 kWp bleibt auch 2025 die Möglichkeit bestehen, die Anschaffungskosten über die lineare oder Sonderabschreibung von der Steuer abzusetzen.

Neue Perspektiven durch Energiepreispauschale

Eine weitere Neuerung, die sich auf die Besteuerung von Photovoltaik auswirken könnte, ist die einmalige Energiepreispauschale des Bundes in Höhe von 300 Euro.

Sie wird Arbeitnehmern im September 2022 als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, um sie angesichts hoher Energiekosten zu entlasten. Allerdings unterliegt dieser Betrag als geldwerter Vorteil zunächst der Einkommensteuer.

Viele Experten sind sich einig, dass die Energiepreispauschale ein Anreiz für viele Hausbesitzer sein könnte, stärker in die eigenen Erzeugung von Solarenergie zu investieren. Denn mit einer größeren Photovoltaikanlage auf dem Dach könnten sie künftig einen Teil ihrer Stromkosten selbst einsparen.

Die hierdurch möglichen Steuerentlastungen durch Abschreibung sollten Eigentümer bei der Planung mit einbeziehen. Somit könnte die Energiepreispauschale indirekt neue Perspektiven für die Abschreibung von Solaranlagen eröffnen.

Fazit: Abschreibungsmöglichkeiten gut prüfen

Solar ist zukunftssicher: Auch 2025 bleiben für Hauseigentümer und Unternehmen verschiedene sinnvolle Optionen, um Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage von der Steuer absetzen zu können. Dabei sollten Investoren individuell prüfen, welche Variante wie linearer oder die Sonderabschreibung am besten zu ihrer Situation passt.

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