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Wie hoch ist der Zuschuss für meine Wärmepumpe?

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KFW Wärmepumpenförderungen in 2024

Um Ihnen den Einstieg in die Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Informationen aus dem KfW-Merkblatt auf dieser Seite zusammengefasst. Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) bietet bundesweit Fördermittel für den Einbau effizienter Wärmepumpen. Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können im Rahmen dieses Programms Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten beantragen.

Welche Bedingungen müssen für eine erfolgreiche Förderung erfüllt sein? Wem steht eine Förderung zu? Wie kommt diese Förderung zustande? Auf all diese Fragen wollen wir nun eingehen.

Wir haben die wichtigsten Informationen aus dem KfW-Merkblatt zu den KfW-Förderungen für Wärmepumpen für Sie zusammengefasst. Weitere detaillierte Informationen finden Sie ebenfalls im vollständigen KfW-Merkblatt.

Häufige Fragen zu den KFW-Wärmepumpenförderungen

Wem steht eine Förderung zu?

Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von Wohngebäuden in Deutschland. 

Ab Ende August 2024 ist die Antragsberechtigung wie folgt geregelt: Natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von selbst bewohntenvermieteten oder nicht selbstgenutzten Eigentumswohnungen in WEG, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Förderung für Eigennutzung oder Vermietung - welche Unterschiede gibt es?

Die Förderung unterscheidet sich je nach Nutzung der Immobilie:

Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser:

  • Antragsberechtigt seit dem 27.02.2024.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz nutzen, können Anträge stellen.

Für selbstgenutzte Mehrfamilienhäuser und WEG:

  • Antragsberechtigt ab dem 28.05.2024.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer sowie WEG, die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umsetzen, können Anträge stellen.

Für vermietete oder nicht selbstgenutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen:

  • Planmäßig antragsberechtigt ab Ende August 2024.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Eigentumswohnungen in WEG, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, können Anträge stellen.

Zusätzliche Förderungen wie der Einkommensbonus oder der Klimageschwindigkeitsbonus können abhängig von spezifischen Bedingungen und der Nutzung der Immobilie gewährt werden.

Wie und wann geschieht die Auszahlung?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in mehreren Schritten, die nach der Installation der förderfähigen Heizungsanlage und der Erfüllung aller Anforderungen durchgeführt werden müssen:

  1. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Eine Expertin bzw. ein Experte für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen muss eine BzA erstellen. Diese enthält Angaben zur geplanten Heizung und den geplanten förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die "Technischen Mindestanforderungen" (TMA) eingehalten werden.
  2. Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag abschließen: Mit dem Fachunternehmen wird ein Vertrag über den Einbau der förderfähigen Heizung abgeschlossen, der eine Bedingung in Bezug auf die Zusage der KfW enthält.
  3. Zuschuss beantragen: Über das Kundenportal "Meine KfW" wird der "Antrag KfW 458" gestellt. Hierfür werden die BzA und der abgeschlossene Vertrag hochgeladen.
  4. Vorhaben durchführen: Nach Erhalt der Zusage der KfW kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen: Nach Abschluss des Vorhabens bestätigt die Expertin bzw. der Experte für Energieeffizienz oder das Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine BnD.
  6. Zuschuss erhalten: Im Kundenportal "Meine KfW" wird die Auszahlung des Zuschusses beantragt. Hierfür werden die Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen hochgeladen. Bei Inanspruchnahme von Bonusförderungen sind zusätzliche Dokumente erforderlich.

Wie setzen sich die Förderungen zusammen?

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Grundförderung:

Ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten.

Bonusförderungen:

  • Effizienzbonus: Ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Ein Bonus von 20 Prozent (bis 31.12.2028) bzw. 17 Prozent (ab 01.01.2029 bis 31.12.2030) für den Austausch bestimmter Heizungen.
  • Einkommensbonus: Ein zusätzlicher Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.

KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen

KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen

Die KfW Bankengruppe bietet im Rahmen der "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" Zuschüsse für den Einbau effizienter Wärmeerzeuger und den Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze zur Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland an. Diese Förderung zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu erhöhen, den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern und die Treibhausgasemissionen zu senken.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland.

 

Planmäßig ab Ende August 2024 können auch Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie selbst bewohnte, vermietete oder nicht selbstgenutzte Eigentumswohnungen in WEGs, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, Anträge stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz. Die 

 

Voraussetzungen für die Förderung sind:

 

  • Das Wohngebäude muss bereits bestehen und der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

 

  • Nach Umsetzung aller Maßnahmen muss das Wohngebäude unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

 

  • Die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes muss durch das Vorhaben erhöht werden.

     
  • Der Einbau der Heizung oder der Netzanschluss muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein.

 

Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen (Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden) sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebrauchten Anlagenteilen.

Haushalt und Einkommen

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten erhalten. Dieser Bonus gilt für deren selbstgenutzte Hauptwohneinheit oder alleinige Wohneinheit. Die Haushaltsgröße und die ermittelten Einkünfte beeinflussen die Berechnung des Einkommens. Dazu zählen alle steuerpflichtigen Einkünfte des Haushalts, von denen bestimmte Freibeträge und Abzüge vorgenommen werden.

 

Für gemischt genutzte Gebäude gelten besondere Regelungen. Hierbei wird der Anteil der Wohnfläche an der Gesamtfläche des Gebäudes berücksichtigt, um die förderfähigen Kosten entsprechend zu berechnen.

Nachweiseinreichung und Identifizierung

Nach Abschluss der förderfähigen Maßnahmen muss eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch einen Experten für Energieeffizienz oder durch ein Fachunternehmen erstellt werden. Diese bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen.

 

Für die Auszahlung des Zuschusses müssen sich die Antragsteller im Kundenportal "Meine KfW" identifizieren und dort die Auszahlung mit der BnD beantragen. Hierfür sind alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen der Fachunternehmen sowie der Expertin oder des Experten für Energieeffizienz erforderlich. Wenn Bonusförderungen in Anspruch genommen werden, sind zusätzliche Dokumente notwendig.

Auszahlung der Förderung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens und nach positiver Prüfung der Fördervoraussetzungen auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen wird. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen (Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und Einkommensbonus) zusammen. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag gewährt werden.

 

Die Mindestinvestitionssumme liegt nach Abzug der Kosten in Höhe des Emissionsminderungszuschlages bei 300 Euro (brutto).

Auskunftspflichten

Antragsteller sind verpflichtet, der KfW auf Anforderung alle notwendigen Informationen und Nachweise zu übermitteln, die zur Prüfung der Fördervoraussetzungen und zur Durchführung der Förderung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:

 

  • Die BzA und BnD sowie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise.
  • Nachweise über die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen (TMA).
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die die KfW zur Prüfung des Antrags für notwendig hält.
  • Die KfW behält sich vor, stichprobenartige Prüfungen durchzuführen und bei Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten die Förderung zu kürzen oder zurückzufordern.

Fazit zur BEG Heizungsförderung der KfW

Die BEG Heizungsförderung der KfW bietet eine umfassende finanzielle Unterstützung für Privatpersonen, die ihre Heizsysteme modernisieren und auf erneuerbare Energien umstellen möchten. Durch verschiedene Bonusförderungen und Zuschläge werden zusätzliche Anreize geschaffen, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und soziale Bedürfnislagen zu berücksichtigen. Die detaillierte Prüfung und Nachweispflicht stellt sicher, dass die Fördermittel zielgerichtet und effizient eingesetzt werden.

Schon gewusst? Weitere Details zu den KFW-Förderungen

  • Wärmepumpen müssen bestimmte Jahresarbeitszahlen (JAZ) erreichen, um die Effizienzanforderungen zu erfüllen. Die JAZ gibt das Verhältnis von erzeugter Heizenergie zu aufgewendeter elektrischer Energie an. Die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG legen fest, welche Standards und Effizienzklassen Wärmepumpen erfüllen müssen, um förderfähig zu sein.

  • Neben der bundesweiten BEG-Förderung bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme an, die mit der BEG kombiniert werden können. So beispielsweise mit den Landesförderprogrammen in Bayern.

  • Wärmepumpen können den CO₂-Ausstoß eines durchschnittlichen Einfamilienhauses um bis zu 50 Prozent reduzieren. Durch den Einsatz von natürlichen Kältemitteln (z.B. Propan) wird die Umweltbelastung weiter minimiert.

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Karel Náprstek