Wärmepumpen Förderungen 2023 vs 2024 - wann lohnt sich die Beantragung?

Wärmepumpen Förderungen 2023 vs 2024 - wann lohnt sich die Beantragung?

Die Förderlandschaft für Wärmepumpen soll sich im kommenden Jahr ändern. Der Bundestag hat hierzu zwar noch keine endgültige Entscheidung getroffen, es zeichnen sich aber bereits ab Januar 2024 neue Förderkonditionen ab. Für Hausbesitzer stellt sich daher die Frage: Lohnt es sich, eine Wärmepumpe bereits dieses Jahr zu installieren, um noch unter das alte Förderprogramm zu fallen? Oder kann man auf die neuen Fördersätze im nächsten Jahr warten?

Die Förderlandschaft für Wärmepumpen soll sich im kommenden Jahr ändern. Der Bundestag hat hierzu zwar noch keine endgültige Entscheidung getroffen, es zeichnen sich aber bereits ab Januar 2024 neue Förderkonditionen ab. Für Hausbesitzer stellt sich daher die Frage: Lohnt es sich, eine Wärmepumpe bereits dieses Jahr zu installieren, um noch unter das alte Förderprogramm zu fallen? Oder kann man auf die neuen Fördersätze im nächsten Jahr warten?

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) rät, die individuelle Situation genau zu prüfen. Denn je nach Einkommen, Sanierungsbedarf und Wärmepumpenmodell kann sowohl die alte als auch die neue Förderung vorteilhafter sein.

Geplante Förderungen für Wärmepumpen im Jahr 2024

Die Bundesregierung hat eine neue Förderung für Wärmepumpen beschlossen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die Förderung wird in vier Module unterteilt:

Basisförderung: Diese Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 9.000 Euro.

Klimaschutzbonus: Dieser Bonus beträgt 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 7.500 Euro. Er wird gewährt, wenn die Wärmepumpe einen bestimmten Mindestwirkungsgrad erreicht.

Einkommensabhängiger Bonus: Dieser Bonus beträgt 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 9.000 Euro. Er wird gewährt, wenn das Jahreseinkommen des Antragstellers unter 40.000 Euro liegt.

Effizienzbonus: Dieser Bonus beträgt 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Er wird gewährt, wenn die Wärmepumpe einen bestimmten Mindestwirkungsgrad erreicht.

Die maximale Förderhöhe beträgt 21.000 Euro. Die Förderung wird auf maximal 30.000 Euro förderfähiger Investitionskosten gewährt.
 

Die neue Förderung soll die Umstellung auf erneuerbare Energien vorantreiben und den Klimaschutz unterstützen. Sie ist insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen und für energieeffiziente Gebäude attraktiv.

Austausch einer alten Gasheizung gegen eine neue Wärmepumpe in Einfamilienhäusern mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro

Für Haushalte mit niedrigem Einkommen unter 40.000 Euro brutto bzw. einem geringen Sanierungsbedarf könnte die neue Förderung daher von Vorteil sein. Bei höheren Einkommen oder aufwendigen Projekten ist hingegen die aktuelle Förderung mit maximalen Kosten von 40.000 Euro ohne Einkommensprüfung häufig vorteilhafter.



Zu Grafik 1

Beim Austausch einer alten Gasheizung gegen eine neue Wärmepumpe in Einfamilienhäusern mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro steigt die Fördersumme mit höheren Investitionskosten im neuen Jahr. Über ca. 25.000 Euro Investitionskosten bleibt die Fördersumme konstant.

Zuschüsse für Wärmepumpenanlagen nach der alten und neuen Förderung gemäß BEG

Zu Grafik 2

Das Diagramm zeigt, dass die Förderhöhen in der neuen BEG für alle Investitionssummen höher sind als in der alten BEG. Für Investitionen von bis zu 36.000 Euro beträgt die Förderhöhe in der neuen BEG 30 Prozent, in der alten BEG 25 Prozent. 

Zuschüsse für Wärmepumpen gemäß BEG-EM bei Heizungstausch (20 Jahre alt) und Verwendung von Erdwärme oder einem natürlichen Kältemittel

 

Zu Grafik 3

Die alte Förderung sieht einen Zuschuss von 40 Prozent der Investitionssumme vor, wenn die Wärmepumpe mit Erdwärme oder natürlichem Kältemittel betrieben wird. Die maximale Förderhöhe liegt bei 15.000 Euro.

Die neue Förderung sieht einen Zuschuss von 60 Prozent der Investitionssumme vor, wenn die Wärmepumpe mit Erdwärme oder natürlichem Kältemittel betrieben wird. Die maximale Förderhöhe liegt bei 25.000 Euro.

Zuschüsse für den Austausch einer alten Gasheizung durch eine Wärmepumpe in Einfamilienhäusern

Zu Grafik 4

Die alte Förderung betrug 35 Prozent der Investitionssumme. Die neue Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionssumme.

Die Grafik zeigt, dass der Zuschuss für den Austausch einer alten Gasheizung durch eine Wärmepumpe ab 2024 deutlich erhöht wird. Für eine Investition von 25.000 Euro beträgt der Zuschuss ab 2024 17.500 Euro, während er bisher nur 8.750 Euro betrug.

Die Grafik gilt für Einfamilienhäuser mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro. Für Haushalte mit einem höheren Einkommen gilt eine geringere Förderung.

Fazit: Wärmepumpen Förderungen 2023 und 2024

Wer also dieses Jahr noch eine Wärmepumpe einbauen möchte, sollte dies nicht verschieben, sondern die derzeitigen Möglichkeiten prüfen. Bei kleineren, einfacheren Systemen oder Einkommen über 40.000 Euro kann die Beantragung bis Ende 2023 besonders lohnenswert sein. 

Insgesamt sorgen die hohen Fördersätze und die zukünftige Pflicht, erneuerbare Energien beim Heizen einzusetzen, dafür, dass der Einbau einer Wärmepumpe auch in den nächsten Jahren äußerst lukrativ bleibt. Umso wichtiger ist es, den optimalen Zeitpunkt für die Installation zu finden, um das Maximum an Fördermitteln mitzunehmen.


Ansonsten bietet es sich an, auf die neuen Konditionen ab 2024 zu warten. Der BWP empfiehlt in jedem Fall eine individuelle Kostenkalkulation durch einen Fachbetrieb.

Sie suchen eine Energielösung, die speziell auf Ihr Haus zugeschnitten ist?

Wie hat Ihnen dieser Artikel geholfen?