Die KfW Bankengruppe bietet im Rahmen der "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" Zuschüsse für den Einbau effizienter Wärmeerzeuger und den Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze zur Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland an. Diese Förderung zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu erhöhen, den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern und die Treibhausgasemissionen zu senken.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland.
Planmäßig ab Ende August 2024 können auch Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie selbst bewohnte, vermietete oder nicht selbstgenutzte Eigentumswohnungen in WEGs, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, Anträge stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz. Die
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Das Wohngebäude muss bereits bestehen und der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
- Nach Umsetzung aller Maßnahmen muss das Wohngebäude unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
- Die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes muss durch das Vorhaben erhöht werden.
- Der Einbau der Heizung oder der Netzanschluss muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein.
Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen (Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden) sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebrauchten Anlagenteilen.
Haushalt und Einkommen
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten erhalten. Dieser Bonus gilt für deren selbstgenutzte Hauptwohneinheit oder alleinige Wohneinheit. Die Haushaltsgröße und die ermittelten Einkünfte beeinflussen die Berechnung des Einkommens. Dazu zählen alle steuerpflichtigen Einkünfte des Haushalts, von denen bestimmte Freibeträge und Abzüge vorgenommen werden.
Für gemischt genutzte Gebäude gelten besondere Regelungen. Hierbei wird der Anteil der Wohnfläche an der Gesamtfläche des Gebäudes berücksichtigt, um die förderfähigen Kosten entsprechend zu berechnen.
Nachweiseinreichung und Identifizierung
Nach Abschluss der förderfähigen Maßnahmen muss eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch einen Experten für Energieeffizienz oder durch ein Fachunternehmen erstellt werden. Diese bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen.
Für die Auszahlung des Zuschusses müssen sich die Antragsteller im Kundenportal "Meine KfW" identifizieren und dort die Auszahlung mit der BnD beantragen. Hierfür sind alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen der Fachunternehmen sowie der Expertin oder des Experten für Energieeffizienz erforderlich. Wenn Bonusförderungen in Anspruch genommen werden, sind zusätzliche Dokumente notwendig.
Auszahlung der Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens und nach positiver Prüfung der Fördervoraussetzungen auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen wird. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen (Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und Einkommensbonus) zusammen. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag gewährt werden.
Die Mindestinvestitionssumme liegt nach Abzug der Kosten in Höhe des Emissionsminderungszuschlages bei 300 Euro (brutto).
Auskunftspflichten
Antragsteller sind verpflichtet, der KfW auf Anforderung alle notwendigen Informationen und Nachweise zu übermitteln, die zur Prüfung der Fördervoraussetzungen und zur Durchführung der Förderung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:
- Die BzA und BnD sowie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise.
- Nachweise über die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen (TMA).
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die die KfW zur Prüfung des Antrags für notwendig hält.
- Die KfW behält sich vor, stichprobenartige Prüfungen durchzuführen und bei Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten die Förderung zu kürzen oder zurückzufordern.
Fazit zur BEG Heizungsförderung der KfW
Die BEG Heizungsförderung der KfW bietet eine umfassende finanzielle Unterstützung für Privatpersonen, die ihre Heizsysteme modernisieren und auf erneuerbare Energien umstellen möchten. Durch verschiedene Bonusförderungen und Zuschläge werden zusätzliche Anreize geschaffen, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und soziale Bedürfnislagen zu berücksichtigen. Die detaillierte Prüfung und Nachweispflicht stellt sicher, dass die Fördermittel zielgerichtet und effizient eingesetzt werden.