Haushaltskrise und Energieförderungen 2023

Haushaltskrise und Energieförderungen 2023

Update - aktualisiert am 21.12.2023

Update - aktualisiert am 21.12.2023

Auch wenn die Bundesregierung die Änderungen in Bezug auf die Heizungsförderungen 2024 erst verspätet im Februar 2024 umsetzen kann, finden Sie hier die wichtigsten Punkte:

  • Nur 20 statt 25 Prozent Geschwindigkeitsbonus: Ursprünglich war geplant, den Geschwindigkeitsbonus von 20 auf 25 Prozent der Kosten zu erhöhen. Diese Erhöhung wird jedoch nicht umgesetzt.
  • Vermieter profitieren nicht vom Geschwindigkeitsbonus: Der Geschwindigkeitsbonus sollte ursprünglich auch für Vermieter und Wohnungskonzerne gelten. Diese Regelung wurde jedoch gestrichen.
  • Effizienzbonus von 5 Prozent: Für Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen sowie für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
  • Gemäß dem Entwurf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht die Möglichkeit einer Gesamtförderung von bis zu 70 Prozent in den Jahren 2024 und 2025.

Weitere Details zur Heizungsförderung ab 2024 werden voraussichtlich in den kommenden Monaten bekannt gegeben.


Das am 16. November gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 verfassungswidrig ist, hat erhebliche Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus diesem Fonds werden unter anderem zahlreiche Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden finanziert. Was bedeutet dies für jene, die sich eine Wärmepumpe anschaffen wollen?

Durch das Urteil klafft nun ein milliardenschweres Loch im Finanzvolumen des Fonds. Ursprünglich sollten rund 60 Milliarden Euro aus nicht genutzten Kreditermächtigungen aus der Corona-Pandemie in den Klimafonds umgeleitet werden. Diese Zuführung ist nun jedoch nicht mehr möglich. Finanzminister Christian Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck betonten nach dem Urteil zwar, dass bestehende Förderzusagen nicht in Frage gestellt würden. Dennoch müssen die Auswirkungen auf zukünftige Programme genau beleuchtet werden.

Lassen Sie uns einen Blick auf die aktuelle Förderlage werfen. Eins sagen wir vorweg: Wärmepumpen werden noch 2023 durch BAFA- und KFW-Förderung gefördert! Sichern Sie sich jetzt Ihr Angebot, damit wir Ihren Förderantrag noch dieses Jahr für Sie einreichen können – so können Sie 2024 stressfrei und mit voller finanzieller Sicherheit installieren.

Aktuelles: Antrags- und Zusagestopps für Förderprogramme

Erste Auswirkungen sind bereits zu spüren. Die KfW hat in mehreren Förderprogrammen einen Antrags- und Zusagestopp verhängt. Folgend finden Sie eine aktuelle (Stand 28.11.2023) Übersicht.

Zusagestopps gibt es für die folgenden Programme: 

Nicht vom Haushaltsstopp betroffene Förderprogramme - unter anderem, Förderungen für Wärmepumpen! 

  • BAFA - BEG EM / Förderprogramm für Einzelmaßnahmen in der Sanierung: aktuell kein Zusagestopp
    Trotz der Einschränkungen können bis 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Dies ermöglicht es den Antragstellern, ihre geplanten Maßnahmen fortzuführen, auch wenn sie bereits Investitionszuschüsse erhalten haben. Somit bleibt die Unterstützung für Sanierungsprojekte durch das BAFA – BEG EM Programm vorerst unberührt und Eigentümer, die eine Wärmepumpe mit BAFA-Förderung anschaffen möchten, können bis Ende 2023 die gewohnten Förderanträge einreichen.
     
  • KfW - BEG WG 261 / Förderprogramm für Effizienzhaus-Sanierungaktuell kein Zusagestopp
    Förderanträge können weiterhin gestellt und bewilligt werden, und Maßnahmen, für die bereits Förderdarlehen zugesagt wurden, können wie geplant fortgeführt werden. Dies gewährleistet eine gewisse Kontinuität und ermöglicht den Antragstellern, ihre geplanten Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und von der Förderung zu profitieren, ohne durch die Haushaltssperre beeinträchtigt zu werden.
     
  • KfW - KFN 297 und WEF 300 / Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau und Wohneigentum für Familienaktuell kein Zusagestopp
    Es besteht die Möglichkeit, weiterhin Förderanträge zu stellen und bewilligt zu bekommen. Zudem können Maßnahmen, für die bereits Förderdarlehen zugesagt wurden, wie geplant fortgeführt werden. Dadurch bleibt die finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Neubau- und Wohneigentumsprojekte erhalten, unabhängig von der Haushaltssperre. Dies ermöglicht den Antragstellern, ihre Vorhaben umzusetzen und von den Förderleistungen zu profitieren.

Mittel- und langfristig ist davon auszugehen, dass es im neuen Jahr zu Kürzungen oder einer Neujustierung bestehender Förderprogramme kommen wird. Der politische Druck ist hier groß, den Klimafonds künftig auf eine stabilere Finanzierungsbasis zu stellen. 

Werden Wärmepumpen weiterhin gefördert?

Auf diese Frage lässt sich aktuell keine pauschale Antwort finden. Aktuell gelten die BAFA- und KFW-Förderungen für Wärmepumpen bis Ende 2023.
Sowohl die Politik als auch die zuständigen Förderbanken KfW und BAFA haben signalisiert, bestehende Zusagen einzuhalten und die Installation klimafreundlicher Heizsysteme weiterhin finanziell zu unterstützen. Allerdings könnten im Zuge von Neuausrichtungen oder Kürzungen des Klimafonds möglicherweise Anpassungen an den Fördersätzen oder Programmen vorgenommen werden. Bis Ende 2023 soll die Wärmepumpenförderung in gewohnter Weise fortgeführt werden. Ob es ab 2024 Änderungen gibt, wird von den anstehenden Haushaltsberatungen abhängen. In jedem Fall bleiben Wärmepumpen ein zentraler Baustein der Energiewende im Gebäudesektor und dürften auch künftig eine Förderung erhalten.

Fazit zur Energieförderung und den Klima- und Transformationsfonds

Es besteht nun Anlass, die zukünftigen Förderoptionen genauer zu beobachten und im besten Fall die Förderanträge noch 2023 einzureichen, um die Förderung vor weiteren Änderungen zu sichern. Die Politik hat signalisiert, klimafreundliche Gebäudesanierungen weiterhin großzügig zu fördern. In den anstehenden Beratungen wird Klarheit über die kontinuierliche Ausrichtung der Programme ab 2024 geschaffen. 

Für Eigentümer bietet sich derzeit die Möglichkeit, sich durch Woltair beraten zu lassen, um sich den optimalen Preis jetzt zu sichern und im nächsten Jahr verbindlich zu bestellen.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fördermöglichkeiten und übernehmen kostenlos die Antragstellung für Sie. Falls Sie sich für eine Wärmepumpe interessieren und Bedenken haben zur aktuellen Situation, finden wir gerne eine individuelle Lösung. Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

 

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