Den Antrag für die neue Heizungsförderung (KfW 458) richtig stellen - Ein Leitfaden

Den Antrag für die neue Heizungsförderung (KfW 458) richtig stellen - Ein Leitfaden

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Vorhaben, in eine neue Wärmepumpe zu investieren. Sie treffen damit in jedem Fall eine richtige und zukunftssichere Entscheidung. Denn nur die Wärmepumpe erfüllt die Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes ohne wenn und aber, steigert den Wert Ihres Gebäudes auch für Ihre Enkel und macht Sie unabhängig von Öl- oder Gasimporten.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Vorhaben, in eine neue Wärmepumpe zu investieren. Sie treffen damit in jedem Fall eine richtige und zukunftssichere Entscheidung. Denn nur die Wärmepumpe erfüllt die Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes ohne wenn und aber, steigert den Wert Ihres Gebäudes auch für Ihre Enkel und macht Sie unabhängig von Öl- oder Gasimporten.

Sie haben sich bereits für eine Anlageninstallation entschieden und Ihr Fachhandwerker hat für Sie eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellt. Diese Bestätigung enthält alle technisch-spezifischen Angaben zu Ihrem Vorhaben, die dann automatisch in Ihren Antrag bei der KfW übernommen werden. Sie geben in Ihrem Antrag nur noch einige wenige Daten zu sich selbst an und beantragen ggf. noch den sogenannten Einkommensbonus.

In unserem kleinen Leitfaden führen wir Sie einmal durch die Online-Formulare und geben Ihnen an den entsprechenden Stellen kleine Hilfestellungen mit auf den Weg.

Was Sie vor der Antragstellung benötigen

Bevor Sie Ihren Antrag einreichen können, benötigen Sie einige Unterlagen:

 

  • Vertrag mit Ihrem Fachunternehmer (gescannt)
  • Ihre BZA-ID

 

Sie benötigen folgende Unterlagen nicht für den Antrag, müssen aber mit Stichtag heute vorliegen und ggf. später eingereicht werden:

 

  • Grundbuchauszug
  • Meldebescheinigung (Achtung, ein Personalausweis reicht nicht!)
  • Falls Sie Ihr Jahreshaushaltseinkommen im Schnitt des vorletzten und vorvorletzten 

 

Kalenderjahres nicht über 40.000 Euro lag und Sie den Einkommensbonus beantragen wollen, benötigen Sie:

 

Ihren Steuerbescheid für das vorletzte und das vorvorletzte Kalenderjahr (gescannt) ODER

Eine Schätzung über Ihr voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Kalenderjahres

 

Falls Sie bereits einen meine.kfw-Account haben, halten Sie bitte auch die Zugangsdaten bereit. Falls nicht, können Sie im Antragsprozess einen Account anlegen.

 

Anmeldung & Registrierung

Anmelden: Scrollen Sie auf der Übersichtsseite bis ganz nach unten und klicken Sie auf „anmelden“.

 

  • Registrieren: Falls Sie noch keinen Account haben, klicken Sie auf „Jetzt registrieren“ und folgen den Anweisungen.
  • Daten eingeben: Geben Sie in alle Felder Ihre Angaben ein und wählen Sie ein sicheres Passwort aus.
  • Zustimmen: Stimmen Sie den Zustimmungsfeldern durch Anklicken zu und klicken Sie auf „Registrieren“.

 

Starten Sie Ihren Antrag hier: https://meine.kfw.de/zuschuss/4585

Ausfüllen des Antrags

Fördervoraussetzungen/Subventionsinformation

Bestätigen Sie, dass Sie zur Gruppe der (bereits) zum Antrag berechtigten Antragsteller zählen.

Klicken Sie das Freifeld an, um das entsprechende Häkchen zu setzen, und klicken Sie anschließend auf „weiter“.

 

Nehmen Sie die Information zu subventionserheblichen Tatsachen zur Kenntnis und klicken Sie auf „weiter“.

Vertrag und BzA-ID

Laden Sie jetzt den Vertrag mit Ihrem Fachunternehmer hoch.

Geben Sie die 15-stellige BzA-ID und die Postleitzahl des Investitionsortes ein.

Klicken Sie auf „weiter“.

Übernahme der BzA-Angaben

Prüfen Sie die Angaben zur Heizungsanlage, zu den beantragten Boni und zu den förderfähigen Kosten. Wenn alle Daten korrekt sind, klicken Sie auf „ja“ und „weiter“.

Bei einem Hybrid-Kompaktgerät werden hier pauschal nur 65% der vom Fachpartner angegebenen Kosten angesetzt, da nur der Wärmepumpen-Anteil förderfähig ist.

Persönliche Daten

Geben Sie Ihre persönlichen Daten an und achten Sie dabei darauf, dass Vor- und Nachname vollständig mit dem im Reisepass oder Personalausweis identisch sind.

Klicken Sie auf „weiter“.

Wohnadresse und Auswahl Einkommensbonus

Bestätigen Sie Ihre Wohn- und Investitionsadresse.

Geben Sie an, ob Sie den Einkommensbonus beantragen möchten. Dieser wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen 40.000 Euro oder weniger beträgt.

Klicken Sie auf „weiter“.

Nur Einkommensbonus: Angaben Partner

Geben Sie Daten zu Ihrem Partner und ggf. vorhandenen Miteigentümern an.

Klicken Sie auf „übernehmen“.

Nur Einkommensbonus: Steuerliche Veranlagung

Geben Sie an, ob Sie und Ihr Partner gemeinsam steuerlich veranlagt sind oder nicht.

Klicken Sie auf „übernehmen“.

Nur Einkommensbonus: Eigentümerdaten

Geben Sie Daten zu weiteren Miteigentümern an.

Klicken Sie auf „weiter“.

Nur Einkommensbonus: Berechnung

Geben Sie das zu versteuernde Einkommen aller zuvor angegebenen Partner und Miteigentümer für die relevanten Kalenderjahre an.

Klicken Sie auf „weiter“.

Ermittlung Zuschussbetrag

Ihr konkreter Zuschussbetrag wird berechnet.

Klicken Sie auf „weiter“.

Zuschuss und verbindliche Antragstellung

Bestätigen Sie Ihre Kenntnis über das Merkblatt, die AGB und die Datenschutzhinweise.

Klicken Sie auf „Antrag verbindlich absenden“.

Nach der Antragstellung

In der Regel werden Sie nun innerhalb von wenigen Stunden von der KfW über Ihre Zuschusszusage benachrichtigt. Vergessen Sie bitte nicht, auch Ihren Fachpartner darüber in Kenntnis zu setzen, da dieser nicht automatisch benachrichtigt wird, um keine Verzögerungen im Projektablauf zu riskieren!

Rahmenbedingungen Förderung

Folgend finden Sie noch die Rahmenbedingungen für die KfW Förderungen.

Fristen und Zuständigkeiten

Der Förderantrag wird ab diesem Jahr erst nach Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages gestellt. Wichtig ist, dass dieser eine aufhebende oder aufschiebende Bedingung enthalten muss, das heißt, der Auftrag kommt nur materiell zustande, wenn die Förderung durch die KfW gewährt wird. Der Antrag ist online zu stellen (www.kfw.de).

Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahmen sind bei Wohngebäuden gedeckelt auf 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebenten Wohneinheit. Zu den förderfähigen Kosten gehören Anschaffungskosten der geförderten Anlage sowie Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme, die Einbindung von Experten für Fachplanung und Baubegleitung sowie Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen.

Ergänzungskredit

Für die gesamte Finanzierung können ergänzende Kredite in Anspruch genommen werden. Weitere Details hierzu finden Sie auf der Website der KfW.

 

Wir wünschen Ihnen nun viel Erfolg bei der Projektumsetzung mit Ihrer Wärmepumpe!

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